Mit Errichtung der Pfarrei ist der designierte Kirchenvorstand der Kirchenvorstand der neuen Pfarrei.
Die für die Pfarrei zu erledigenden Aufgaben sind zwischen Kirchenvorstand und Fachausschüssen aufgeteilt. Insofern werden auch die Fachausschüsse in ihren jeweiligen Themenbereich mit entsprechender Entscheidungskompetenz ausgestattet. Näheres hierzu regelt das KVVG und die Zuständigkeitsordnung (vgl. § 47 KVVG n.F.). Soweit Rechtsgeschäfte nach § 50 KVVG n.F. genehmigungspflichtig sind, gilt diese Genehmigungspflicht sowohl in dem Zuständigkeitsbereich des Kirchenvorstands als auch der Fachausschüsse.
Mitglieder des Kirchenvorstandes
Pfarrer Peter Schwientek – Vorsitz
Herr Norbert Bock
Frau Kristin Bockhold
Herr Stefan Gudde
Herr Thomas Kreft
Frau Beate Poschlod
Herr Wolfgang Ritter
Herr Martin Schulz
Herr Henning Schwarz
Herr Andreas Weng