Mit Errichtung der Pfarrei ist der designierte Kirchenvorstand der Kirchenvorstand der neuen Pfarrei.
Die für die Pfarrei zu erledigenden Aufgaben sind zwischen Kirchenvorstand und Fachausschüssen aufgeteilt. Insofern werden auch die Fachausschüsse in ihren jeweiligen Themenbereich mit entsprechender Entscheidungskompetenz ausgestattet. Näheres hierzu regelt das KVVG und die Zuständigkeitsordnung (vgl. § 47 KVVG n.F.). Soweit Rechtsgeschäfte nach § 50 KVVG n.F. genehmigungspflichtig sind, gilt diese Genehmigungspflicht sowohl in dem Zuständigkeitsbereich des Kirchenvorstands als auch der Fachausschüsse.
Mitglieder des Kirchenvorstandes
Pfarrer Peter Schwientek – Vorsitz
Herr Norbert Bock
Herr Stefan Gudde
Herr Andreas Weng
Herr Norbert Hagedorn
Herr Stephan Legler
Herr Stefan Hilbers
Herr Henning Schwarz
Herr Andreas Baudisch
Herr Reinhard Plath
Frau Kristin Bockholdt
Herr Peter Lingk
Frau Gisela Hermann-Kanzler